Produktfehler

Ein Produktfehler liegt im Produkthaftungsrecht vor, wenn ein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Maßgeblich sind insbesondere Darbietung, vorhersehbarer Gebrauch und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Unterschieden werden häufig Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler. Ein Produkt ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt angeboten wird. Fehler und Schaden müssen ursächlich miteinander verbunden sein. Die Bewertung orientiert sich dabei am jeweiligen Benutzerkreis und Verwendungszweck.

Rechtliche Bedeutung

Der Sicherheitsbegriff richtet sich an den berechtigten Erwartungen des betroffenen Benutzerkreises. Auch vorhersehbarer Fehlgebrauch kann berücksichtigt werden; vor völlig zweckfremder Nutzung muss nicht grenzenlos geschützt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Konstruktionsfehler betreffen die gesamte Serie, Fabrikationsfehler einzelne Stücke und Instruktionsfehler unzureichende Warnungen oder Gebrauchshinweise. Die Beurteilung erfolgt nach dem Wissens- und Technikstand beim Inverkehrbringen, ergänzt durch Produktbeobachtungspflichten.

Beispiel

Ein Medikament hat eine vermeidbare gefährliche Wechselwirkung, auf die weder Packungsbeilage noch Fachinformation ausreichend hinweisen. Dies kann einen Instruktionsfehler begründen.

Häufige Fragen

Ist jeder Sachmangel ein Produktfehler?

Nein. Ein kaufrechtlicher Mangel betrifft die vereinbarte Beschaffenheit; der Produktfehler stellt auf berechtigte Sicherheitserwartungen ab.

Was ist ein Ausreißer?

Ein einzelnes fehlerhaftes Stück aus einer ansonsten ordnungsgemäß geplanten und hergestellten Serie wird häufig als Fabrikationsfehler bezeichnet.

Verwandte Begriffe

Produkthaftung, Produktsicherheit, Medizinischer Standard

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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