Produktfehler

Ein Produktfehler liegt im Produkthaftungsrecht vor, wenn ein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Maßgeblich sind insbesondere Darbietung, vorhersehbarer Gebrauch und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Unterschieden werden häufig Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler. Ein Produkt ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt angeboten wird. Fehler und Schaden müssen ursächlich miteinander verbunden sein. Die Bewertung orientiert sich dabei am jeweiligen Benutzerkreis und Verwendungszweck.

Rechtliche Bedeutung

Der Sicherheitsbegriff richtet sich an den berechtigten Erwartungen des betroffenen Benutzerkreises. Auch vorhersehbarer Fehlgebrauch kann berücksichtigt werden; vor völlig zweckfremder Nutzung muss nicht grenzenlos geschützt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Konstruktionsfehler betreffen die gesamte Serie, Fabrikationsfehler einzelne Stücke und Instruktionsfehler unzureichende Warnungen oder Gebrauchshinweise. Die Beurteilung erfolgt nach dem Wissens- und Technikstand beim Inverkehrbringen, ergänzt durch Produktbeobachtungspflichten.

Beispiel

Ein Medikament hat eine vermeidbare gefährliche Wechselwirkung, auf die weder Packungsbeilage noch Fachinformation ausreichend hinweisen. Dies kann einen Instruktionsfehler begründen.

Häufige Fragen

Ist jeder Sachmangel ein Produktfehler?

Nein. Ein kaufrechtlicher Mangel betrifft die vereinbarte Beschaffenheit; der Produktfehler stellt auf berechtigte Sicherheitserwartungen ab.

Was ist ein Ausreißer?

Ein einzelnes fehlerhaftes Stück aus einer ansonsten ordnungsgemäß geplanten und hergestellten Serie wird häufig als Fabrikationsfehler bezeichnet.

Verwandte Begriffe

Produkthaftung, Produktsicherheit, Medizinischer Standard

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

    Das Produkthaftungsgesetz, abgekürzt ProdHaftG, regelt die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Personen- und bestimmte Sachschäden, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht. Es setzt europäische Vorgaben um und ergänzt vertragliche sowie deliktsrechtliche Ansprüche. Der Geschädigte muss Fehler, Schaden und Kausalität beweisen. Das Gesetz bestimmt außerdem, wer als Hersteller gilt, welche Entlastungsgründe bestehen und welche Verjährungs-, Ausschluss- und…

  • |

    Produkthaftung

    Produkthaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Sie kann verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz und daneben verschuldensabhängig aus Deliktsrecht oder Vertrag entstehen. Geschützt werden insbesondere Leben, Körper und Gesundheit; Sachschäden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst. Anspruchsgegner können Hersteller, Quasihersteller, Importeure und in besonderen Fällen Lieferanten sein. Die Haftung betrifft…