Produkthaftung
Produkthaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Sie kann verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz und daneben verschuldensabhängig aus Deliktsrecht oder Vertrag entstehen. Geschützt werden insbesondere Leben, Körper und Gesundheit; Sachschäden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst. Anspruchsgegner können Hersteller, Quasihersteller, Importeure und in besonderen Fällen Lieferanten sein. Die Haftung betrifft den Folgeschaden, nicht ohne Weiteres das mangelhafte Produkt selbst. Daneben können weitere Ansprüche aus Kauf-, Vertrags- oder Deliktsrecht bestehen.
Rechtliche Bedeutung
Produkthaftung ist von kaufrechtlicher Gewährleistung zu unterscheiden. Gewährleistung betrifft die Vertragsmäßigkeit der Sache; Produkthaftung setzt einen durch das Produkt verursachten weiteren Schaden voraus.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind Produktfehler, Schaden und Ursachenzusammenhang. Nach dem ProdHaftG muss der Geschädigte diese Umstände beweisen. Haftungsausschlüsse, Selbstbeteiligung bei Sachschäden, Höchstbeträge und Verjährungs- beziehungsweise Erlöschensfristen sind zu beachten.
Beispiel
Ein fehlerhaft konstruierter Wasserkocher verursacht einen Brand und verletzt den Nutzer. Neben vertraglichen Ansprüchen können produkthaftungsrechtliche Ansprüche gegen den Hersteller bestehen.
Häufige Fragen
Haftet der Hersteller ohne Verschulden?
Nach dem Produkthaftungsgesetz grundsätzlich verschuldensunabhängig, sofern dessen weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird der Kaufpreis des fehlerhaften Produkts ersetzt?
Das ProdHaftG ersetzt grundsätzlich Folgeschäden; Ansprüche wegen des Produkts selbst richten sich regelmäßig nach anderen Vorschriften.
Verwandte Begriffe
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Produktfehler, Unerlaubte Handlung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.