Schulverweis

Schulverweis bezeichnet umgangssprachlich eine schwere schulische Ordnungsmaßnahme, durch die ein Schüler vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch einer Schule ausgeschlossen oder an eine andere Schule verwiesen wird. Die genaue Bezeichnung und Voraussetzungen unterscheiden sich nach Landesrecht. Wegen des erheblichen Eingriffs in Bildungszugang und Schulpflicht sind gesetzliche Grundlage, hinreichend schweres Fehlverhalten, Anhörung, Sachverhaltsaufklärung, pädagogische Würdigung und strikte Verhältnismäßigkeit erforderlich. Wegen seiner erheblichen Folgen gelten strenge Anforderungen an Verfahren und Verhältnismäßigkeit.

Rechtliche Bedeutung

Ein Schulverweis ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine schulrechtliche Maßnahme zur Sicherung von Erziehungsauftrag, Schutz anderer und geordnetem Unterricht. Mildere Mittel haben Vorrang.

Voraussetzungen und Folgen

Schule oder Schulbehörde müssen Zuständigkeit und Verfahren einhalten, Eltern und Schüler anhören und die Entscheidung begründen. Alter, Einsichtsfähigkeit, Vorgeschichte, Gefahr und bisherige Maßnahmen sind abzuwägen.

Beispiel

Ein Schüler begeht wiederholt schwere Gewalttaten gegen Mitschüler. Nach erfolglosen milderen Maßnahmen prüft die zuständige Stelle einen dauerhaften Schulausschluss.

Häufige Fragen

Kann wegen eines einmaligen Vorfalls verwiesen werden?

Bei besonders schwerem Verhalten möglicherweise ja; stets sind Einzelfall und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Hat ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung?

Das hängt von Landesrecht, Anordnung der sofortigen Vollziehung und Verfahrensart ab.

Verwandte Begriffe

Ordnungsmaßnahme im Schulrecht, Erziehungsmaßnahme im Schulrecht, Schulrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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