Straßenreinigungsgebühr
Die Straßenreinigungsgebühr ist eine kommunale Benutzungsgebühr für die öffentliche Reinigung von Straßen und Gehwegen. Sie wird auf Grundlage des Kommunalabgabenrechts und einer örtlichen Gebührensatzung von den Eigentümern oder sonstigen Gebührenpflichtigen erschlossener Grundstücke erhoben. Maßstab können insbesondere Grundstücksfront, Fläche, Reinigungsklasse und Reinigungshäufigkeit sein. Die Satzung muss Gebührenschuldner, Tatbestand, Maßstab und Satz hinreichend bestimmen und Gleichheitsgrundsatz sowie Kostenüberschreitungsverbot beachten. Der Gebührenbescheid setzt eine wirksame Satzung und ordnungsgemäße Kalkulation voraus.
Rechtliche Bedeutung
Die Gebühr finanziert die individuell zurechenbare Reinigungsleistung; Kosten für das Allgemeininteresse müssen gegebenenfalls ausgesondert werden.
Voraussetzungen und Folgen
Gebührenkalkulation und Verteilungsmaßstab müssen sachgerecht sein. Rechtsfehler können zur Anfechtbarkeit des Abgabenbescheids führen.
Beispiel
Ein Grundstückseigentümer erhält jährlich einen Bescheid nach Frontmetern und festgelegter Reinigungsklasse.
Häufige Fragen
Darf die gesamte Reinigung umgelegt werden?
Nur der gebührenfähige Aufwand; ein nicht zurechenbarer Allgemeinanteil ist nach Landesrecht zu berücksichtigen.
Kann der Bescheid angefochten werden?
Ja, mit den nach Landesrecht vorgesehenen Rechtsbehelfen und innerhalb der geltenden Frist.
Verwandte Begriffe
Siehe Straßenreinigungsrecht, Benutzungsgebühr und Abgabenbescheid.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.