Benutzungsgebühr
Eine Benutzungsgebühr ist eine Gebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung. Typische Beispiele sind Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Friedhöfe oder kommunale Schwimmbäder. Sie beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Gebührensatzung. Der Gebührenmaßstab muss den Vorteil oder die Nutzung sachgerecht abbilden und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.
Funktion und Voraussetzungen
Die Höhe kann etwa an Verbrauch, Fläche, Häufigkeit der Nutzung oder anderen objektiven Kriterien anknüpfen. Kostenüberdeckungen und Unterdeckungen sind rechtlich begrenzt zu behandeln.
Beispiel
Ein Grundstückseigentümer zahlt Abwassergebühren nach der Menge des bezogenen Frischwassers.
Häufige Fragen
Muss die Einrichtung tatsächlich benutzt werden?
Grundsätzlich ja. Bei besonderen Vorhalte- oder Anschlusskonstellationen können abweichende Regeln gelten.
Verwandte Begriffe
Gebühr, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid, Kommunalabgabenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.