Benutzungsgebühr

Eine Benutzungsgebühr ist eine Gebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung. Typische Beispiele sind Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Friedhöfe oder kommunale Schwimmbäder. Sie beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Gebührensatzung. Der Gebührenmaßstab muss den Vorteil oder die Nutzung sachgerecht abbilden und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein.

Funktion und Voraussetzungen

Die Höhe kann etwa an Verbrauch, Fläche, Häufigkeit der Nutzung oder anderen objektiven Kriterien anknüpfen. Kostenüberdeckungen und Unterdeckungen sind rechtlich begrenzt zu behandeln.

Beispiel

Ein Grundstückseigentümer zahlt Abwassergebühren nach der Menge des bezogenen Frischwassers.

Häufige Fragen

Muss die Einrichtung tatsächlich benutzt werden?

Grundsätzlich ja. Bei besonderen Vorhalte- oder Anschlusskonstellationen können abweichende Regeln gelten.

Verwandte Begriffe

Gebühr, Kommunale Abgabensatzung, Abgabenbescheid, Kommunalabgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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