Untermiete

Untermiete ist die entgeltliche Überlassung der gesamten oder eines Teils der gemieteten Sache durch den Hauptmieter an einen Dritten. Zwischen Hauptmieter und Untermieter entsteht ein eigener Mietvertrag; der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Die Gebrauchsüberlassung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Bei Wohnraum kann ein Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung entstehen, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse auftritt. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Die Untermiete schafft zwei getrennte Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.

Voraussetzungen und Folgen

Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.

Beispiel

Ein Mieter vermietet nach Zustimmung ein freies Zimmer an einen Studenten.

Häufige Fragen

Was ist der Kern des Begriffs?

Die Untermiete schafft zwei getrennte Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.

Was ist besonders zu beachten?

Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Untervermietung

    Untervermietung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Mieter die gemietete Wohnung oder einzelne Räume einem Dritten zum Gebrauch überlässt. Ohne erforderliche Erlaubnis kann sie eine Vertragsverletzung darstellen. Bei teilweiser Überlassung von Wohnraum besteht unter den Voraussetzungen des § 553 BGB ein Anspruch auf Zustimmung, sofern kein wichtiger Ablehnungsgrund vorliegt. Für die vollständige Weitervermietung gilt dieser…

  • Staffelmiete

    Eine Staffelmiete ist eine Mietvereinbarung, nach der sich die Miete zu festgelegten Zeitpunkten automatisch um bestimmte Geldbeträge erhöht. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und jede künftige Monatsmiete oder Erhöhung eindeutig ausweisen. Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Während der Laufzeit sind Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich ausgeschlossen; Betriebskostenanpassungen bleiben möglich. Mietpreisbremse und…

  • Betriebskostenpauschale

    Eine Betriebskostenpauschale ist ein vertraglich vereinbarter fester Betrag, mit dem bestimmte Betriebskosten unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe abgegolten werden. Anders als bei Vorauszahlungen erfolgt grundsätzlich keine jährliche Abrechnung und weder Nachforderung noch Guthabenauszahlung. Welche Kosten erfasst sind, muss sich aus dem Vertrag ergeben. Eine Erhöhung ist bei Wohnraum nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Vereinbarung…

  • Betriebskostenabrechnung

    Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung des Vermieters über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Sie muss Einnahmen und umlagefähige Kosten nachvollziehbar gegenüberstellen, den Verteilerschlüssel angeben und den Anteil des Mieters berechnen. Bei Wohnraum muss sie grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Fristablauf sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, Guthaben bleiben bestehen. Der Mieter besitzt ein Recht…

  • Mietaufhebungsvertrag

    Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden. Er kann Kündigungsfristen, Räumung, Rückgabe, Renovierung, Kaution, Abstandszahlungen und gegenseitige Ansprüche regeln. Die Parteien sind weitgehend frei, zwingendes Recht und AGB-Kontrolle bleiben jedoch anwendbar. Eine klare schriftliche Fassung verhindert Beweisprobleme. Widerrufsrechte können in besonderen Verbrauchersituationen zu prüfen…

  • Räumungsfrist

    Eine Räumungsfrist ist eine gerichtliche Frist, die einem zur Herausgabe von Wohnraum verurteilten Mieter auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden kann. Sie verschiebt die Vollstreckbarkeit der Räumung, beseitigt den Herausgabeanspruch aber nicht. Das Gericht wägt insbesondere Wohnungssuche, persönliche Härten und Vermieterinteressen ab. Die Frist kann verlängert werden, ist insgesamt jedoch gesetzlich begrenzt und…