Mietrecht

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    Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse begrenzt bei der Wiedervermietung von Wohnraum in einem durch Landesverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die zulässige Anfangsmiete grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Rechtsgrundlage sind §§ 556d bis 556g BGB. Ausnahmen gelten insbesondere für bestimmte hohe Vormieten, Neubauten und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Der Mieter kann überhöhte…

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    Indexmiete

    Die Indexmiete ist eine schriftlich vereinbarte Form der Wohnraummiete, bei der die Miethöhe an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt wird. Eine Anpassung tritt nicht automatisch ein: Der Vermieter muss sie in Textform erklären, die Indexänderung angeben und den neuen Geldbetrag berechnen. Die Miete muss grundsätzlich…

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    Staffelmiete

    Die Staffelmiete ist eine schriftliche Mietvereinbarung, in der die künftige Monatsmiete für bestimmte Zeitpunkte bereits bei Vertragsschluss als konkreter Geldbetrag festgelegt wird. Zwischen zwei Mietstufen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit sind Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und wegen Modernisierung grundsätzlich ausgeschlossen. Die gesetzlichen Grenzen der Mietpreisbremse sind bei jeder…

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    Mietrückstand

    Mietrückstand bezeichnet die fällige, aber nicht vollständig erfüllte Zahlungspflicht des Mieters aus einem Mietverhältnis. Er kann Grundmiete, vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen oder wirksam erhöhte Miete betreffen. Wohnraummiete ist grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten. Umfang und Dauer des Rückstands entscheiden darüber, ob der Vermieter Zahlung, Verzugszinsen, eine ordentliche Kündigung oder bei Erreichen…

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    Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Mietrecht

    Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Mietrecht beendet ein Mietverhältnis, wenn der Mieter fällige Mietzahlungen in gesetzlich erheblichem Umfang nicht leistet. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erlaubt bei bestimmten Rückstandshöhen eine fristlose Kündigung; bei Wohnraum enthält § 569 BGB Ergänzungen. Daneben kann derselbe Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter erheblicher Pflichtverletzung tragen….

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    Schonfristzahlung

    Die Schonfristzahlung ist die vollständige Befriedigung des Vermieters wegen fälliger Miete und Nutzungsentschädigung nach einer fristlosen Wohnraumkündigung wegen Zahlungsverzugs. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs bezahlt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Die…

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    Härteeinwand gegen eine Wohnungskündigung

    Der Härteeinwand gegen eine Wohnungskündigung ist das Recht des Mieters, einer ordentlichen Kündigung des Vermieters zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn dessen Beendigung für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine auch unter Würdigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Rechtsgrundlagen sind §§ 574 bis 574c BGB….

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    Räumungsfrist

    Die Räumungsfrist ist ein vom Gericht gewährter Zeitraum, innerhalb dessen der zur Herausgabe von Wohnraum verurteilte Mieter trotz bestehenden Räumungstitels noch in der Wohnung bleiben darf. Nach § 721 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen eine den Umständen nach angemessene Frist bewilligen und später verlängern oder verkürzen. Die Gesamtdauer darf grundsätzlich…

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    Modernisierungsmieterhöhung

    Die Modernisierungsmieterhöhung erlaubt dem Vermieter, nach Durchführung einer baulichen Modernisierungsmaßnahme einen gesetzlich begrenzten Teil der auf die Wohnung entfallenden Kosten dauerhaft auf die Jahresmiete umzulegen. Nach § 559 BGB beträgt der Umlagesatz grundsätzlich acht Prozent. Kosten bloßer Erhaltung sind herauszurechnen, öffentliche Zuschüsse und bestimmte Drittmittel anzurechnen. Zusätzlich gelten absolute Kappungsgrenzen je Quadratmeter innerhalb von sechs…

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    Kündigungssperrfrist nach Wohnungsumwandlung

    Die Kündigungssperrfrist nach Wohnungsumwandlung schützt einen Wohnraummieter, wenn seine Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert wird. Der Erwerber kann sich für mindestens drei Jahre seit der Veräußerung nicht auf Eigenbedarf oder eine angemessene wirtschaftliche Verwertung berufen. Landesregierungen dürfen die Frist in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung auf bis zu zehn Jahre verlängern. §…