Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung des Vermieters über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Sie muss Einnahmen und umlagefähige Kosten nachvollziehbar gegenüberstellen, den Verteilerschlüssel angeben und den Anteil des Mieters berechnen. Bei Wohnraum muss sie grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Fristablauf sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, Guthaben bleiben bestehen. Der Mieter besitzt ein Recht auf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Sie klärt, ob Vorauszahlungen Kosten decken und eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.

Voraussetzungen und Folgen

Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.

Beispiel

Der Vermieter rechnet Heiz-, Wasser- und Hausmeisterkosten eines Kalenderjahres ab.

Häufige Fragen

Was ist der Kern des Begriffs?

Sie klärt, ob Vorauszahlungen Kosten decken und eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.

Was ist besonders zu beachten?

Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.

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