Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung des Vermieters über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Sie muss Einnahmen und umlagefähige Kosten nachvollziehbar gegenüberstellen, den Verteilerschlüssel angeben und den Anteil des Mieters berechnen. Bei Wohnraum muss sie grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Fristablauf sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, Guthaben bleiben bestehen. Der Mieter besitzt ein Recht auf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Sie klärt, ob Vorauszahlungen Kosten decken und eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Der Vermieter rechnet Heiz-, Wasser- und Hausmeisterkosten eines Kalenderjahres ab.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Sie klärt, ob Vorauszahlungen Kosten decken und eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.