Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtsverletzung Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein geschütztes Werk oder eine geschützte Leistung ohne erforderliche Zustimmung und ohne gesetzliche Erlaubnis genutzt wird. Typische Handlungen sind unerlaubtes Kopieren, Veröffentlichen, Verbreiten oder Bearbeiten. Der Rechtsinhaber kann je nach Fall Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Herausgabe und Schadensersatz verlangen. Vorsätzliche Verletzungen können zudem strafbar sein.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Ein fremdes Foto wird ohne Lizenz auf einer kommerziellen Website veröffentlicht.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Lizenzvertrag

    Lizenzvertrag Ein Lizenzvertrag regelt die Einräumung und Nutzung von Rechten an immateriellen Gütern, etwa Urheberrechten, Marken oder Patenten. Im Urheberrecht werden regelmäßig einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte für bestimmte Nutzungsarten, Gebiete und Zeiträume eingeräumt. Der Vertrag bestimmt außerdem Vergütung, Unterlizenzierung, Bearbeitungsbefugnisse und Haftung. Unklare Rechteübertragungen werden anhand des Vertragszwecks ausgelegt. Rechtliche Einordnung Die Voraussetzungen und Grenzen…

  • Urheber

    Urheber Urheber ist die natürliche Person, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. Das Urheberrecht knüpft an die persönliche geistige Schöpfung an und entsteht grundsätzlich unmittelbar mit der Werkentstehung. Juristische Personen können daher nicht selbst Urheber sein, wohl aber Nutzungsrechte erwerben. Bei gemeinsamer Schöpfung mehrerer Personen kann Miturheberschaft vorliegen, wenn sich die Beiträge nicht gesondert…

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)

    Urheberrechtsgesetz (UrhG) Das Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Urheberrechts. Es schützt Urheber persönlicher geistiger Schöpfungen und regelt insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie gesetzliche Schranken. Außerdem enthält es Vorschriften zu verwandten Schutzrechten, Rechtsverletzungen und Rechtsfolgen. Der Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung des Werkes und setzt keine Registrierung voraus. Rechtliche Einordnung…

  • Nutzungsrecht

    Nutzungsrecht Ein Nutzungsrecht ist die vom Urheber eingeräumte Befugnis, ein Werk auf bestimmte Arten zu nutzen. Es kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sowie einfach oder ausschließlich ausgestaltet werden. Umfang und Zweck ergeben sich vorrangig aus der Vereinbarung; bei Unklarheiten ist der Vertragszweck bedeutsam. Das Urheberrecht selbst bleibt grundsätzlich beim Urheber, während der Vertragspartner nur…

  • Panoramafreiheit

    Panoramafreiheit Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei, Grafik, Fotografie oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Erfasst werden etwa dauerhaft aufgestellte Kunstwerke und sichtbare Gebäudefassaden. Aufnahmen von nicht allgemein zugänglichen Standpunkten und vorübergehenden Installationen können außerhalb der Schranke liegen. Rechtliche…

  • Schöpfungshöhe

    Schöpfungshöhe Schöpfungshöhe bezeichnet das erforderliche Maß an Individualität, das eine Gestaltung erreichen muss, um als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Entscheidend ist, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt und sich die Gestaltung vom rein Handwerklichen oder Alltäglichen abhebt. Die Anforderungen dürfen nicht überzogen werden; auch kleine Münze kann geschützt sein. Maßstab und Spielraum hängen von…