Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Urheberrechtsgesetz (UrhG) Das Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Urheberrechts. Es schützt Urheber persönlicher geistiger Schöpfungen und regelt insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie gesetzliche Schranken. Außerdem enthält es Vorschriften zu verwandten Schutzrechten, Rechtsverletzungen und Rechtsfolgen. Der Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung des Werkes und setzt keine Registrierung voraus.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Das UrhG schützt etwa einen neu geschriebenen Roman unmittelbar mit seiner Entstehung.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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