Panoramafreiheit
Panoramafreiheit Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei, Grafik, Fotografie oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Erfasst werden etwa dauerhaft aufgestellte Kunstwerke und sichtbare Gebäudefassaden. Aufnahmen von nicht allgemein zugänglichen Standpunkten und vorübergehenden Installationen können außerhalb der Schranke liegen. Rechtliche…