Unterlassungsanspruch im Urheberrecht

Unterlassungsanspruch im Urheberrecht Der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht ermöglicht es dem Rechtsinhaber, eine gegenwärtige oder drohende Rechtsverletzung gerichtlich zu verhindern. Bei bereits erfolgter Verletzung wird Wiederholungsgefahr regelmäßig vermutet. Sie kann häufig nur durch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Der Anspruch setzt grundsätzlich kein Verschulden voraus; für Schadensersatz ist Verschulden dagegen regelmäßig erforderlich.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Nach der unerlaubten Bildveröffentlichung verlangt der Fotograf, dass das Bild entfernt und künftig nicht erneut verwendet wird.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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