Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet die Pflicht des Antragstellers, dem Versicherer vor Vertragsschluss die in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
§§ 19 ff. VVG regeln Voraussetzungen und Rechtsfolgen; je nach Verschulden kommen Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung in Betracht
Beispiel
Der Antragsteller verschweigt auf eine konkrete Gesundheitsfrage eine bekannte Vorerkrankung
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.