Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis. Der Versicherer verspricht Risikoschutz, während der Versicherungsnehmer insbesondere die Prämie schuldet und vertragliche Obliegenheiten beachten muss. Je nach Sparte kann die Leistung in Geld, Kostenübernahme, Freistellung oder Rechtsschutz bestehen.
Voraussetzungen und Folgen
Vor Vertragsschluss bestehen Beratungs- und Informationspflichten. Der Antragsteller muss gefahrerhebliche Umstände nach Maßgabe des Gesetzes anzeigen. Für Beginn und Dauer des Schutzes, Wartezeiten, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Kündigung und Leistungsprüfung sind Gesetz und Vertragsbedingungen gemeinsam auszulegen.
Beispiel
Ein Eigentümer schließt eine Gebäudeversicherung gegen Feuer und Leitungswasser ab. Nach einem Rohrbruch prüft der Versicherer, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt und in welcher Höhe Ersatz zu leisten ist.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Das ergibt sich aus Vertrag, Versicherungsschein und gesetzlichen Regeln; technischer, formeller und materieller Versicherungsbeginn können auseinanderfallen.
Kann ein Versicherungsvertrag widerrufen werden?
Für viele Versicherungsverträge besteht nach § 8 VVG ein gesetzliches Widerrufsrecht, dessen Frist regelmäßig nach ordnungsgemäßer Belehrung und Zugang der Unterlagen beginnt.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsnehmer, Versicherer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.