|

Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis. Der Versicherer verspricht Risikoschutz, während der Versicherungsnehmer insbesondere die Prämie schuldet und vertragliche Obliegenheiten beachten muss. Je nach Sparte kann die Leistung in Geld, Kostenübernahme, Freistellung oder Rechtsschutz bestehen.

Voraussetzungen und Folgen

Vor Vertragsschluss bestehen Beratungs- und Informationspflichten. Der Antragsteller muss gefahrerhebliche Umstände nach Maßgabe des Gesetzes anzeigen. Für Beginn und Dauer des Schutzes, Wartezeiten, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Kündigung und Leistungsprüfung sind Gesetz und Vertragsbedingungen gemeinsam auszulegen.

Beispiel

Ein Eigentümer schließt eine Gebäudeversicherung gegen Feuer und Leitungswasser ab. Nach einem Rohrbruch prüft der Versicherer, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt und in welcher Höhe Ersatz zu leisten ist.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Das ergibt sich aus Vertrag, Versicherungsschein und gesetzlichen Regeln; technischer, formeller und materieller Versicherungsbeginn können auseinanderfallen.

Kann ein Versicherungsvertrag widerrufen werden?

Für viele Versicherungsverträge besteht nach § 8 VVG ein gesetzliches Widerrufsrecht, dessen Frist regelmäßig nach ordnungsgemäßer Belehrung und Zugang der Unterlagen beginnt.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsnehmer, Versicherer

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kündigung

    Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Vertragspartners, wird aber erst mit ihrem Zugang wirksam. Je nach Vertrag und gesetzlicher Regelung kann sie ordentlich unter Einhaltung einer Frist oder außerordentlich aus wichtigem Grund erfolgen. Besondere Vorschriften gelten etwa für Arbeits-,…

  • Versicherungsleistung

    Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der Leistungsanspruch…

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Angehörige bestimmter Berufe vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen innerhalb der Deckung frei. Für einige Berufe, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder bestimmte Heilberufe, ist ein Mindestversicherungsschutz gesetzliche Voraussetzung der Berufsausübung. Rechtliche Bedeutung Versichert werden…

  • Zerrüttungsprinzip

    Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden eines Ehegatten kommt es grundsätzlich nicht an. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz knüpft hierfür vor allem an die Dauer des Getrenntlebens an…

  • |

    Eigentum

    Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache oder ein anderes eigentumsfähiges Recht. Im Privatrecht darf der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Art. 14 GG gewährleistet Eigentum zudem als Grundrecht und überlässt Inhalt und Schranken der…