Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung einer umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung. Es regelt Abfallbegriffe, Abfallhierarchie, Pflichten zur Vermeidung und Verwertung, Produktverantwortung, Überlassung, Entsorgungsstrukturen, Nachweise und behördliche Überwachung. Das Gesetz setzt wesentliche unionsrechtliche Vorgaben um und wird durch zahlreiche Spezialgesetze und Verordnungen ergänzt.

Bedeutung

Das KrWG unterscheidet insbesondere Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung sowie gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Die fünfstufige Hierarchie reicht von Vermeidung über Wiederverwendung und Recycling bis zu sonstiger Verwertung und Beseitigung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Erzeuger und Besitzer müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwerten oder gemeinwohlverträglich beseitigen. Gewerbliche Sammlungen, Beförderung und Entsorgungsfachbetriebe unterliegen besonderen Regeln. Kommunale Überlassungspflichten und Produktverantwortung können eingreifen.

Beispiel

Ein Händler organisiert die Rücknahme bestimmter Produkte. Zu prüfen ist, welche Pflichten aus KrWG und speziellen Produktregelungen bestehen und wie Materialien hochwertig verwertet werden.

Häufige Fragen

Wann endet die Abfalleigenschaft?

Wenn ein Verwertungsverfahren durchlaufen wurde und die gesetzlichen beziehungsweise unionsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt das KrWG für Abwasser?

Für Stoffe, sobald sie in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet werden, gelten vorrangig wasserrechtliche Sonderregelungen; Einzelheiten bestimmt der Anwendungsbereich.

Verwandte Begriffe

Siehe Abfallrecht, Nachhaltigkeitsprinzip und den Gesetzestext des KrWG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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