Untermiete
Untermiete ist die entgeltliche Überlassung der gesamten oder eines Teils der gemieteten Sache durch den Hauptmieter an einen Dritten. Zwischen Hauptmieter und Untermieter entsteht ein eigener Mietvertrag; der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Die Gebrauchsüberlassung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Bei Wohnraum kann ein Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung entstehen, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse auftritt. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Die Untermiete schafft zwei getrennte Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Ein Mieter vermietet nach Zustimmung ein freies Zimmer an einen Studenten.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Die Untermiete schafft zwei getrennte Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
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