Selbstbestimmungsaufklärung

Die Selbstbestimmungsaufklärung ist die ärztliche Information, die einem Patienten eine eigenverantwortliche Entscheidung über eine medizinische Maßnahme ermöglichen soll. Sie umfasst insbesondere Wesen, Ablauf, Bedeutung, Erfolgsaussichten, wesentliche Risiken und echte Behandlungsalternativen. Anders als die therapeutische Information dient sie nicht unmittelbar dem Behandlungserfolg, sondern der Wirksamkeit der Einwilligung. Unterbleibt sie oder ist sie unzureichend, kann der Eingriff trotz fachgerechter Durchführung rechtswidrig sein und Haftungsansprüche auslösen. Die Anforderungen sind stets einzelfallbezogen zu bestimmen.

Rechtliche Bedeutung

Die Selbstbestimmungsaufklärung schützt das Recht des Patienten, über Eingriffe in Körper und Gesundheit selbst zu entscheiden. Ihre gesetzliche Grundlage liegt insbesondere in § 630e BGB.

Voraussetzungen und Folgen

Sie muss grundsätzlich mündlich, verständlich und so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient wohlüberlegt entscheiden kann. Formulare können das persönliche Gespräch nur ergänzen.

Beispiel

Vor einer Operation erläutert der Arzt zwar den Ablauf, verschweigt aber ein seltenes Risiko mit schwerwiegenden Dauerfolgen. Die Einwilligung kann dadurch unwirksam sein.

Häufige Fragen

Ist ein Aufklärungsbogen ausreichend?

Allein regelmäßig nicht. Er kann das erforderliche persönliche Gespräch vorbereiten und dokumentieren.

Wer muss die Aufklärung beweisen?

Grundsätzlich trägt der Behandler die Beweislast für ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung.

Verwandte Begriffe

Einwilligung, Aufklärungsfehler, Patientenrechte

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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