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Kunstfehler

Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler verwendet.

Rechtliche Bedeutung

Ein vermeintlicher Kunstfehler kann Diagnose, Therapie, Operation, Medikation, Organisation oder Nachsorge betreffen. Maßgeblich ist nicht, ob das Ergebnis misslungen ist, sondern ob die Behandlung fachlich pflichtwidrig war.

Voraussetzungen und Folgen

Für Haftung müssen grundsätzlich Schaden und Ursachenzusammenhang hinzukommen. Die Einordnung als grober Behandlungsfehler setzt zusätzlich einen besonders schweren, aus objektiver Sicht nicht mehr verständlichen Verstoß voraus.

Beispiel

Ein operativer Eingriff wird entgegen elementaren Sicherheitsregeln durchgeführt. Das kann ein Behandlungsfehler und bei besonderer Schwere ein grober Behandlungsfehler sein.

Häufige Fragen

Ist Kunstfehler ein gesetzlicher Begriff?

Nein. Das BGB verwendet den präziseren Begriff Behandlungsfehler beziehungsweise Fehler des Behandelnden.

Ist jeder Kunstfehler grob?

Nein. Fehler können leicht, einfach oder grob sein; die Einordnung hängt von den Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Siehe Behandlungsfehler, grober Behandlungsfehler und medizinischer Standard.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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