Risikoaufklärung

Die Risikoaufklärung ist der Teil der ärztlichen Aufklärung, der den Patienten über mögliche nachteilige Folgen und Komplikationen einer medizinischen Maßnahme informiert. Umfang und Genauigkeit richten sich nicht allein nach statistischer Häufigkeit, sondern auch nach Schwere und Bedeutung des Risikos für die persönliche Lebensführung. Der Patient soll das Für und Wider der Behandlung selbstbestimmt abwägen können. Ein verschwiegenes aufklärungspflichtiges Risiko kann die Einwilligung unwirksam machen und Haftungsfolgen begründen.

Rechtliche Bedeutung

Die Risikoaufklärung ist Bestandteil der Selbstbestimmungsaufklärung nach § 630e BGB. Sie betrifft typische und seltene, aber besonders schwerwiegende Risiken.

Voraussetzungen und Folgen

Eine exakte Prozentangabe ist nicht stets erforderlich. Die Darstellung muss dem Patienten jedoch eine realistische Vorstellung von Art und Gewicht möglicher Komplikationen vermitteln.

Beispiel

Vor einem Routineeingriff wird nicht auf das seltene Risiko einer dauerhaften Nervenschädigung hingewiesen. Gerade diese Komplikation tritt später ein.

Häufige Fragen

Muss über sehr seltene Risiken aufgeklärt werden?

Ja, wenn sie bei Verwirklichung schwer wiegen und für die Entscheidung eines Patienten bedeutsam sein können.

Darf der Arzt Risiken verharmlosen?

Nein. Die Aufklärung muss verständlich, zutreffend und in ihrem Gesamtbild realistisch sein.

Verwandte Begriffe

Selbstbestimmungsaufklärung, Einwilligung, Aufklärungsfehler

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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