Vorrang der Verfassung

Vorrang der Verfassung bezeichnet den Grundsatz, dass alle staatlichen Rechtsnormen und Handlungen mit der Verfassung vereinbar sein müssen. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Gesetze, Verordnungen, Verwaltung und Rechtsprechung sind an das Grundgesetz gebunden; verfassungswidriges Recht kann unanwendbar oder nichtig sein

Beispiel

Ein einfaches Bundesgesetz verstößt gegen ein Grundrecht und wird verfassungsgerichtlich überprüft

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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