Persönlicher Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich bezeichnet den Kreis der Personen, die sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen können. Er beantwortet innerhalb der Grundrechtsprüfung die Frage, ob der Betroffene vom jeweiligen Grundrecht geschützt wird.
Jedermann-Grundrechte
Menschen- oder Jedermann-Grundrechte schützen grundsätzlich jede natürliche Person. Beispiele sind Menschenwürde, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubensfreiheit und Meinungsfreiheit.
Deutschenrechte
Einige Grundrechte stehen nach ihrem Wortlaut nur Deutschen im Sinne des Art. 116 GG zu. Dazu gehören insbesondere Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit. Ausländer können in entsprechenden Fällen häufig Schutz aus der allgemeinen Handlungsfreiheit herleiten.
Juristische Personen
Nach Art. 19 Abs. 3 GG gelten Grundrechte auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Maßgeblich sind sowohl die inländische Zuordnung als auch die grundrechtstypische Gefährdungslage.
Besondere Personengruppen
Manche Grundrechte schützen nur Personen mit einer besonderen Stellung. So betrifft die Wissenschaftsfreiheit wissenschaftlich Tätige, während Elternrechte an die Elternstellung anknüpfen.
Bedeutung der Prüfung
Ist der persönliche Schutzbereich nicht eröffnet, kann der Betroffene aus diesem Grundrecht keine eigene Verletzung herleiten. Möglicherweise greift jedoch ein anderes Grundrecht ein.
Beispiel
Eine ausländische Person kann sich nicht unmittelbar auf ein ausdrücklich Deutschen vorbehaltenes Grundrecht berufen. Ihre entsprechende Freiheit kann aber durch Art. 2 Abs. 1 GG und gegebenenfalls durch Unionsrecht geschützt sein.
Häufige Fragen
Sind Kinder vom persönlichen Schutzbereich erfasst?
Ja. Minderjährige sind Grundrechtsträger; die selbständige Ausübung des Rechts ist eine andere Frage.
Sind Gemeinden grundrechtsberechtigt?
Grundsätzlich nicht. Ihre verfassungsrechtliche Rechtsstellung folgt insbesondere aus der Garantie kommunaler Selbstverwaltung.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Informationen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.