Arbeitskampffreiheit

Arbeitskampffreiheit bezeichnet den grundrechtlichen Schutz von Streik und Aussperrung als Mittel der Tarifautonomie. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit, Persönlichkeitsschutz und rechtsstaatliche Begrenzung öffentlicher Gewalt. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Arbeitskämpfe müssen auf tariflich regelbare Ziele gerichtet und verhältnismäßig sein

Beispiel

Eine Gewerkschaft ruft nach gescheiterten Verhandlungen zu einem Warnstreik auf

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils einschlägige Grundrecht, seine Schranken und die verfassungsgerichtlich entwickelten Schutzmaßstäbe.

Wann ist ein Eingriff zulässig?

Ein Eingriff benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage und muss insbesondere Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit und weitere Schranken-Schranken beachten.

Verwandte Begriffe

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrechte, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Grundrechtsdogmatik

    Grundrechtsdogmatik bezeichnet die systematische Lehre von Struktur, Prüfung und Wirkung der Grundrechte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Treuepflicht im öffentlichen Dienst

    Treuepflicht im öffentlichen Dienst bezeichnet die besondere Pflicht von Beamten, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz,…

  • Bundesversammlung

    Bundesversammlung bezeichnet das Verfassungsorgan, das ausschließlich zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff…

  • |

    Äußerungsrecht

    Äußerungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit mündlicher, schriftlicher, bildlicher oder digitaler Aussagen. Es bildet einen Schnittpunkt von Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Medienrecht. Entscheidend sind insbesondere die Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil, der Wahrheitsgehalt, der Kontext, die betroffene Sphäre und die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Rechtliche Bedeutung Grundlage der freien Meinungsäußerung ist Art. 5…

  • Budgetrecht des Parlaments

    Budgetrecht des Parlaments bezeichnet die Befugnis des Parlaments, Einnahmen und Ausgaben des Staates durch den Haushaltsplan zu bewilligen und zu kontrollieren. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…

  • Grundrechtsverzicht

    Grundrechtsverzicht bezeichnet den freiwilligen Verzicht eines Grundrechtsträgers auf Ausübung oder Schutz eines Grundrechts in einer konkreten Situation. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die…