Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bezeichnet eine pauschale Geldleistung bei bestimmten Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und großen Verspätungen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Höhe richtet sich vor allem nach Flugentfernung; außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen

Beispiel

Ein Fluggast fordert nach dreistündiger Ankunftsverspätung die gesetzliche Pauschale

Häufige Fragen

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.

Müssen Fristen beachtet werden?

Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zugverspätung

    Zugverspätung bezeichnet die spätere Ankunft eines Zugreisenden am Zielort gegenüber dem Fahrplan. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….

  • | |

    Reisepreisminderung

    Die Reisepreisminderung ist die gesetzliche Herabsetzung des vereinbarten Preises einer Pauschalreise für die Dauer eines Reisemangels. Nach § 651m BGB vermindert sich der Preis in dem Verhältnis, in dem der tatsächliche Wert der mangelhaften Reise hinter dem Wert einer vertragsgemäßen Reise zurückbleibt. Die Minderung entsteht kraft Gesetzes; eine bereits erfolgte Überzahlung ist zu erstatten. Ihre…

  • Gepäckverspätung

    Gepäckverspätung bezeichnet die verspätete Aushändigung aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist…

  • Bahnfahrgastrechte

    Bahnfahrgastrechte bezeichnet die unionsrechtlichen Ansprüche von Bahnreisenden bei Verspätung, Zugausfall und verpassten Anschlüssen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • | | |

    Nichtbeförderung im Luftverkehr

    Nichtbeförderung im Luftverkehr ist die Weigerung eines ausführenden Luftfahrtunternehmens, einen Fluggast trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung oder am Flugsteig mitzunehmen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung bestehen bei unfreiwilliger Nichtbeförderung grundsätzlich Ansprüche auf pauschale Ausgleichszahlung, Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie Betreuungsleistungen. Kein anspruchsbegründender Fall liegt vor, wenn vertretbare Gründe wie Gesundheit, Sicherheit oder unzureichende Reisedokumente…

  • Pauschalreise

    Pauschalreise bezeichnet eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…