Nichtbeförderung

Nichtbeförderung bezeichnet die Verweigerung der Beförderung trotz rechtzeitigen Erscheinens und gültiger Buchung. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.

Voraussetzungen und Folgen

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung bestehen grundsätzlich Ausgleichs-, Erstattungs- oder Ersatzbeförderungsansprüche

Beispiel

Ein Passagier bleibt wegen Überbuchung trotz vollständiger Reisedokumente zurück

Häufige Fragen

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.

Müssen Fristen beachtet werden?

Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kündigung des Pauschalreisevertrags

    Kündigung des Pauschalreisevertrags bezeichnet die Beendigung des Reisevertrags wegen eines erheblichen Reisemangels nach Reisebeginn. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…

  • Fluggastrechteverordnung

    Fluggastrechteverordnung bezeichnet die EU-Verordnung Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Luftverkehr. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….

  • Bahnfahrgastrechte

    Bahnfahrgastrechte bezeichnet die unionsrechtlichen Ansprüche von Bahnreisenden bei Verspätung, Zugausfall und verpassten Anschlüssen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • Minderung des Reisepreises

    Minderung des Reisepreises bezeichnet die gesetzliche Herabsetzung des Reisepreises für die Dauer eines Reisemangels. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…

  • Pauschalreisevertrag

    Pauschalreisevertrag bezeichnet den Vertrag, durch den ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Pauschalreise verschafft. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

    Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bezeichnet eine pauschale Geldleistung bei bestimmten Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und großen Verspätungen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte…