Vertrag

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Diese heißen regelmäßig Angebot und Annahme. Der Vertrag begründet, ändert oder beendet ein Rechtsverhältnis. Seine Wirksamkeit kann insbesondere von Geschäftsfähigkeit, Vertretungsmacht, Formvorschriften und gesetzlichen Verboten abhängen. Nicht jeder Vertrag verpflichtet beide Seiten zu einer Leistung; auch unentgeltliche Verträge sind möglich.

Vertragsschluss

Ein Angebot muss die wesentlichen Vertragsbestandteile so bestimmt enthalten, dass die Zustimmung des Empfängers genügt. Nach § 145 BGB ist der Antragende grundsätzlich an seinen Antrag gebunden, sofern er die Bindung nicht ausgeschlossen hat. Eine verspätete oder inhaltlich geänderte Annahme gilt regelmäßig als neuer Antrag.

Die Erklärungen können ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden. Entscheidend ist, ob aus objektiver Sicht ein Rechtsbindungswille besteht. Eine bloße Gefälligkeit des täglichen Lebens führt daher nicht stets zu einem Vertrag.

Inhalt und Wirksamkeit

Die Vertragsfreiheit erlaubt den Parteien grundsätzlich, Abschluss und Inhalt selbst zu bestimmen. Grenzen setzen zwingende Gesetze, Sittenwidrigkeit, Verbraucherschutz und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Zwar gilt meist Formfreiheit; für bestimmte Geschäfte verlangt das Gesetz jedoch etwa Schriftform oder notarielle Beurkundung.

Ein Vertrag kann trotz Einigung unwirksam sein, etwa wegen fehlender Geschäftsfähigkeit, Formmangels oder eines gesetzlichen Verbots. Auch eine wirksame Anfechtung kann den Vertrag rückwirkend beseitigen.

Beispiel

Ein Verkäufer bietet einem Käufer ein bestimmtes Fahrrad für 600 Euro an. Der Käufer stimmt unverändert und rechtzeitig zu. Damit ist ein Kaufvertrag geschlossen; Übereignung des Fahrrads und Zahlung des Kaufpreises sind anschließend gesondert zu erfüllen.

Häufige Fragen

Muss ein Vertrag schriftlich geschlossen werden?

Grundsätzlich nein. Eine besondere Form ist nur einzuhalten, wenn Gesetz oder Vereinbarung sie verlangt.

Ist ein Vertrag dasselbe wie ein Rechtsgeschäft?

Jeder Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, aber nicht jedes Rechtsgeschäft ein Vertrag; eine Kündigung kann etwa einseitig erfolgen.

Kommt ein Vertrag durch Schweigen zustande?

Grundsätzlich nein. Ausnahmen können sich aus besonderen gesetzlichen, vertraglichen oder kaufmännischen Regeln ergeben.

Weiterführende Hinweise

Grundbegriffe erklärt der Beitrag zur Willenserklärung. Weitere Informationen bietet zivilrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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