Vertrag

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Diese werden regelmäßig als Angebot und Annahme bezeichnet.

Vertragsschluss

Das Angebot muss die wesentlichen Vertragsbestandteile so bestimmen oder bestimmbar machen, dass die Annahme durch ein einfaches Ja möglich ist. Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und grundsätzlich rechtzeitig erfolgen. Eine verspätete oder inhaltlich veränderte Annahme gilt regelmäßig als neuer Antrag.

Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit erlaubt grundsätzlich die freie Entscheidung, ob, mit wem und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen wird. Grenzen ergeben sich insbesondere aus zwingenden Gesetzen, gesetzlichen Verboten und den guten Sitten.

Form

Nach dem Grundsatz der Formfreiheit können viele Verträge mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Für bestimmte Geschäfte schreibt das Gesetz jedoch eine Form vor, etwa notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf.

Beispiel

Der Verkäufer bietet ein Fahrrad für 300 Euro an. Erklärt der Käufer rechtzeitig und ohne Änderungen sein Einverständnis, kommt ein Kaufvertrag zustande.

Häufige Fragen

Muss ein Vertrag schriftlich sein?

Nein. Schriftform ist nur erforderlich, wenn das Gesetz oder eine Vereinbarung sie verlangt.

Kann ein Vertrag unwirksam sein?

Ja, etwa wegen Geschäftsunfähigkeit, Formmangels, Gesetzesverstoßes oder Sittenwidrigkeit.

Verwandte Begriffe

Kaufvertrag · Schuldverhältnis · Nichtigkeit

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Ähnliche Beiträge