Gutachtenverfahren nach Protokoll Nr. 16
Das Gutachtenverfahren nach Protokoll Nr. 16 zur EMRK ermöglicht bestimmten obersten Gerichten eines Vertragsstaats, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um eine beratende Stellungnahme zu ersuchen. Gegenstand müssen grundsätzliche Fragen der Auslegung oder Anwendung von Konventionsrechten in einem anhängigen innerstaatlichen Verfahren sein. Ein Richtergremium entscheidet über die Annahme; die Große Kammer erstellt das Gutachten. Dieses ist…