Aufsichtsrat

Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren.

Rechtliche Bedeutung

Für die Aktiengesellschaft gelten insbesondere §§ 95 ff. AktG. Arbeitnehmermitbestimmung kann sich zusätzlich aus Drittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz ergeben. Bei der GmbH kann ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig eingerichtet sein.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Aufsichtsrat prüft Berichte, Jahresabschluss und wesentliche Risiken. Satzung oder Aufsichtsrat können bestimmte Geschäfte von Zustimmung abhängig machen. Einzelne Mitglieder besitzen grundsätzlich keine eigene Geschäftsführungs- oder Vertretungsmacht.

Beispiel

Vor einer großen Unternehmensübernahme muss der Vorstand nach einem Zustimmungskatalog die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.

Häufige Fragen

Wer wählt den Aufsichtsrat?

Anteilseignervertreter grundsätzlich die Hauptversammlung; Arbeitnehmervertreter werden nach den Mitbestimmungsgesetzen bestimmt.

Darf ein Vorstandsmitglied zugleich Aufsichtsrat sein?

In derselben Gesellschaft schließen gesetzliche Inkompatibilitätsregeln eine gleichzeitige Mitgliedschaft grundsätzlich aus.

Verwandte Begriffe

Vorstand einer Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Aktiengesellschaft, Aktionär

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Aktionär

    Aktionär ist der Inhaber einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Mit der Beteiligung sind Mitgliedschafts- und Vermögensrechte verbunden, insbesondere Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht nach Maßgabe der Aktienart, Auskunftsrecht und möglicher Anspruch auf Dividende. Der Aktionär ist nicht Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung ergibt sich aus dem Aktiengesetz, der Satzung und…

  • Kommanditist

    Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen persönliche Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich auf eine bestimmte Haftsumme begrenzt ist. Die Haftungsbegrenzung wirkt, soweit die Haftsumme im Handelsregister eingetragen und die vereinbarte Einlage geleistet ist. Der Kommanditist ist regelmäßig von Geschäftsführung und organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen, besitzt aber Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung regeln die §§…

  • Personengesellschaft

    Personengesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die persönliche Verbindung der Gesellschafter und ihre Mitwirkung typischerweise stärker prägen als ein festes Gesellschaftskapital. Zu den Personengesellschaften zählen insbesondere GbR, OHG und KG. Rechtsfähige Personengesellschaften können selbst Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und vor Gericht auftreten. Je nach Rechtsform haften Gesellschafter persönlich oder nur begrenzt. Rechtliche Bedeutung Grundlagen finden…

  • Gesellschaftsanteil

    Gesellschaftsanteil bezeichnet die mitgliedschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters an einer Gesellschaft. Er bündelt Vermögens-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte sowie Pflichten, etwa Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Treuepflicht und Beitragspflichten. Inhalt, Übertragbarkeit und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Rechtsform. Bei der GmbH spricht das Gesetz insbesondere vom Geschäftsanteil, bei der Aktiengesellschaft von der Aktie. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Regeln ergeben sich…

  • Genossenschaft

    Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit grundsätzlich nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb, die Wirtschaft oder soziale beziehungsweise kulturelle Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die eingetragene Genossenschaft ist juristische Person. Sie verbindet wirtschaftliche Tätigkeit mit mitgliederbezogener Förderung und demokratischen Entscheidungsstrukturen. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz. Die Genossenschaft entsteht…

  • Komplementär

    Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Für Verbindlichkeiten der KG haftet er persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Vermögen. Komplementär kann eine natürliche oder juristische Person sein; bei der GmbH & Co. KG übernimmt typischerweise eine GmbH diese Stellung. Rechtliche Bedeutung Die…