Aufsichtsrat

Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren.

Rechtliche Bedeutung

Für die Aktiengesellschaft gelten insbesondere §§ 95 ff. AktG. Arbeitnehmermitbestimmung kann sich zusätzlich aus Drittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz ergeben. Bei der GmbH kann ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig eingerichtet sein.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Aufsichtsrat prüft Berichte, Jahresabschluss und wesentliche Risiken. Satzung oder Aufsichtsrat können bestimmte Geschäfte von Zustimmung abhängig machen. Einzelne Mitglieder besitzen grundsätzlich keine eigene Geschäftsführungs- oder Vertretungsmacht.

Beispiel

Vor einer großen Unternehmensübernahme muss der Vorstand nach einem Zustimmungskatalog die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.

Häufige Fragen

Wer wählt den Aufsichtsrat?

Anteilseignervertreter grundsätzlich die Hauptversammlung; Arbeitnehmervertreter werden nach den Mitbestimmungsgesetzen bestimmt.

Darf ein Vorstandsmitglied zugleich Aufsichtsrat sein?

In derselben Gesellschaft schließen gesetzliche Inkompatibilitätsregeln eine gleichzeitige Mitgliedschaft grundsätzlich aus.

Verwandte Begriffe

Vorstand einer Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Aktiengesellschaft, Aktionär

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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