Hauptversammlung

Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft und eines der drei gesetzlichen Organe der AG. Sie entscheidet insbesondere über Gewinnverwendung, Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen und grundlegende Strukturmaßnahmen. Die laufende Geschäftsführung gehört grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben.

Rechtliche Bedeutung

Die §§ 118 ff. Aktiengesetz regeln Einberufung, Teilnahme, Auskunft, Stimmrecht und Beschlussfassung. Fehlerhafte Beschlüsse können mit aktienrechtlichen Klagen angegriffen werden.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Das Stimmrecht richtet sich regelmäßig nach dem Aktienbesitz. Der Vorstand muss Fragen der Aktionäre innerhalb gesetzlicher Grenzen beantworten. Präsenz-, virtuelle und hybride Formate sind nach den jeweiligen gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen möglich.

Beispiel

Die Hauptversammlung beschließt mit der erforderlichen Mehrheit eine Kapitalerhöhung und wählt neue Mitglieder des Aufsichtsrats.

Häufige Fragen

Kann die Hauptversammlung dem Vorstand Weisungen erteilen?

Zur laufenden Geschäftsführung grundsätzlich nicht; nur wenn der Vorstand eine Geschäftsführungsfrage ausdrücklich zur Entscheidung vorlegt, bestehen besondere Möglichkeiten.

Darf jeder Aktionär teilnehmen?

Grundsätzlich ja, sofern er die gesetzlichen und satzungsmäßigen Nachweis- und Anmeldevoraussetzungen erfüllt.

Verwandte Begriffe

Aktionär, Aufsichtsrat, Vorstand, Gesellschafterversammlung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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