Personengesellschaft

Personengesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die persönliche Verbindung der Gesellschafter und ihre Mitwirkung typischerweise stärker prägen als ein festes Gesellschaftskapital. Zu den Personengesellschaften zählen insbesondere GbR, OHG und KG. Rechtsfähige Personengesellschaften können selbst Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und vor Gericht auftreten. Je nach Rechtsform haften Gesellschafter persönlich oder nur begrenzt.

Rechtliche Bedeutung

Grundlagen finden sich im BGB und HGB. Seit der Reform durch das MoPeG ist die Rechtsfähigkeit der nach außen auftretenden GbR ausdrücklich geregelt; für registerfähige GbR besteht das Gesellschaftsregister.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Anders als Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften regelmäßig keine juristischen Personen, können aber rechtsfähig sein. Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Haftung richten sich nach Rechtsform und Gesellschaftsvertrag.

Beispiel

Zwei Unternehmer betreiben gemeinsam ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma. Ohne Haftungsbeschränkung kann eine OHG vorliegen, deren Gesellschafter persönlich haften.

Häufige Fragen

Ist die GbR rechtsfähig?

Eine GbR, die nach dem gemeinsamen Willen am Rechtsverkehr teilnimmt, ist rechtsfähig.

Haften alle Gesellschafter unbeschränkt?

Nicht stets. Bei der KG ist die Haftung der Kommanditisten gesetzlich begrenzt.

Verwandte Begriffe

Kapitalgesellschaft, GbR, OHG, KG

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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