Gesellschaftsrecht

  • Kommanditist

    Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen persönliche Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich auf eine bestimmte Haftsumme begrenzt ist. Die Haftungsbegrenzung wirkt, soweit die Haftsumme im Handelsregister eingetragen und die vereinbarte Einlage geleistet ist. Der Kommanditist ist regelmäßig von Geschäftsführung und organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen, besitzt aber Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung regeln die §§…

  • Komplementär

    Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Für Verbindlichkeiten der KG haftet er persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Vermögen. Komplementär kann eine natürliche oder juristische Person sein; bei der GmbH & Co. KG übernimmt typischerweise eine GmbH diese Stellung. Rechtliche Bedeutung Die…

  • GmbH & Co. KG

    GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Stellung des persönlich haftenden Komplementärs übernimmt. Dadurch verbindet die Rechtsform die flexible Struktur einer Personengesellschaft mit einer mittelbaren Haftungsbeschränkung, weil hinter der unbeschränkt haftenden Gesellschafterstellung eine Kapitalgesellschaft steht. Die Kommanditisten haften grundsätzlich nur nach den Regeln ihrer Haftsumme. Rechtliche Bedeutung Auf die KG…

  • Gesellschaftsanteil

    Gesellschaftsanteil bezeichnet die mitgliedschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters an einer Gesellschaft. Er bündelt Vermögens-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte sowie Pflichten, etwa Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Treuepflicht und Beitragspflichten. Inhalt, Übertragbarkeit und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Rechtsform. Bei der GmbH spricht das Gesetz insbesondere vom Geschäftsanteil, bei der Aktiengesellschaft von der Aktie. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Regeln ergeben sich…

  • Kapitalgesellschaft

    Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die rechtlich verselbstständigte Organisation und das Gesellschaftskapital im Vordergrund stehen. Typische Kapitalgesellschaften sind GmbH, Unternehmergesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie sind juristische Personen, besitzen eigenes Vermögen und haften grundsätzlich selbst für ihre Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter haften regelmäßig nicht persönlich, müssen aber die übernommenen Einlagen leisten. Rechtliche Bedeutung Je nach Rechtsform gelten…

  • Vorstand einer Aktiengesellschaft

    Vorstand einer Aktiengesellschaft ist das Leitungs- und Vertretungsorgan der Aktiengesellschaft. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung und ist grundsätzlich nicht an Weisungen der Hauptversammlung oder einzelner Aktionäre gebunden. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, organisiert das Unternehmen, überwacht Risiken und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Rechtliche Bedeutung Die §§ 76 ff. Aktiengesetz regeln Stellung,…

  • Aufsichtsrat

    Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren. Rechtliche Bedeutung Für die Aktiengesellschaft…

  • Hauptversammlung

    Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft und eines der drei gesetzlichen Organe der AG. Sie entscheidet insbesondere über Gewinnverwendung, Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen und grundlegende Strukturmaßnahmen. Die laufende Geschäftsführung gehört grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben. Rechtliche Bedeutung Die §§ 118 ff. Aktiengesetz regeln Einberufung, Teilnahme, Auskunft,…

  • Aktienkapital

    Aktienkapital bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch das in Aktien zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz verwendet den präzisen Begriff Grundkapital. Es ist in Euro festgelegt, in der Satzung ausgewiesen und bildet eine feste rechnerische Kapitalziffer. Vom tatsächlichen Unternehmenswert, Börsenwert oder frei verfügbaren Vermögen der Gesellschaft ist es zu unterscheiden. Rechtliche Bedeutung Das Aktiengesetz verlangt ein Mindestgrundkapital…

  • Aktionär

    Aktionär ist der Inhaber einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Mit der Beteiligung sind Mitgliedschafts- und Vermögensrechte verbunden, insbesondere Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht nach Maßgabe der Aktienart, Auskunftsrecht und möglicher Anspruch auf Dividende. Der Aktionär ist nicht Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung ergibt sich aus dem Aktiengesetz, der Satzung und…