Gesellschaftsrecht

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    Societas

    Societas bezeichnet im römischen Recht einen durch Einigung begründeten Gesellschaftsvertrag, mit dem mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die Gesellschafter können insbesondere Vermögen oder Arbeit beitragen und Gewinne sowie Verluste nach ihrer Vereinbarung teilen. Der Konsensualvertrag begründet Pflichten zwischen den Beteiligten, schafft aber grundsätzlich keine von ihnen getrennte juristische Person. Seine konkrete Reichweite hängt vom…

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    Organhaftung

    Organhaftung bezeichnet die persönliche Verantwortlichkeit von Organmitgliedern juristischer Personen für Schäden, die sie durch pflichtwidrige Geschäftsführung, Überwachung oder Vertretung verursachen. Betroffen sind etwa Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Mitglieder öffentlich-rechtlicher Organe. Voraussetzungen und Haftungsmaßstab richten sich nach der jeweiligen Organisationsform und dem einschlägigen Gesetz. Zu prüfen sind Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden, Kausalität sowie mögliche Haftungsbegrenzungen, Freistellungen oder…

  • Aktionär

    Aktionär ist der Inhaber einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Mit der Beteiligung sind Mitgliedschafts- und Vermögensrechte verbunden, insbesondere Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht nach Maßgabe der Aktienart, Auskunftsrecht und möglicher Anspruch auf Dividende. Der Aktionär ist nicht Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung ergibt sich aus dem Aktiengesetz, der Satzung und…

  • Kommanditist

    Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen persönliche Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich auf eine bestimmte Haftsumme begrenzt ist. Die Haftungsbegrenzung wirkt, soweit die Haftsumme im Handelsregister eingetragen und die vereinbarte Einlage geleistet ist. Der Kommanditist ist regelmäßig von Geschäftsführung und organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen, besitzt aber Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung regeln die §§…

  • Komplementär

    Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Für Verbindlichkeiten der KG haftet er persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Vermögen. Komplementär kann eine natürliche oder juristische Person sein; bei der GmbH & Co. KG übernimmt typischerweise eine GmbH diese Stellung. Rechtliche Bedeutung Die…

  • GmbH & Co. KG

    GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Stellung des persönlich haftenden Komplementärs übernimmt. Dadurch verbindet die Rechtsform die flexible Struktur einer Personengesellschaft mit einer mittelbaren Haftungsbeschränkung, weil hinter der unbeschränkt haftenden Gesellschafterstellung eine Kapitalgesellschaft steht. Die Kommanditisten haften grundsätzlich nur nach den Regeln ihrer Haftsumme. Rechtliche Bedeutung Auf die KG…

  • Gesellschaftsanteil

    Gesellschaftsanteil bezeichnet die mitgliedschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters an einer Gesellschaft. Er bündelt Vermögens-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte sowie Pflichten, etwa Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Treuepflicht und Beitragspflichten. Inhalt, Übertragbarkeit und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Rechtsform. Bei der GmbH spricht das Gesetz insbesondere vom Geschäftsanteil, bei der Aktiengesellschaft von der Aktie. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Regeln ergeben sich…

  • Kapitalgesellschaft

    Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die rechtlich verselbstständigte Organisation und das Gesellschaftskapital im Vordergrund stehen. Typische Kapitalgesellschaften sind GmbH, Unternehmergesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie sind juristische Personen, besitzen eigenes Vermögen und haften grundsätzlich selbst für ihre Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter haften regelmäßig nicht persönlich, müssen aber die übernommenen Einlagen leisten. Rechtliche Bedeutung Je nach Rechtsform gelten…

  • Vorstand einer Aktiengesellschaft

    Vorstand einer Aktiengesellschaft ist das Leitungs- und Vertretungsorgan der Aktiengesellschaft. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung und ist grundsätzlich nicht an Weisungen der Hauptversammlung oder einzelner Aktionäre gebunden. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, organisiert das Unternehmen, überwacht Risiken und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Rechtliche Bedeutung Die §§ 76 ff. Aktiengesetz regeln Stellung,…

  • Aufsichtsrat

    Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren. Rechtliche Bedeutung Für die Aktiengesellschaft…