Familiennachzug

Familiennachzug Familiennachzug bezeichnet den Zuzug naher Familienangehöriger zu einer in Deutschland lebenden Person. Das Aufenthaltsgesetz regelt insbesondere den Nachzug zu Deutschen, zu Ausländern mit Aufenthaltstitel und zu Schutzberechtigten. Voraussetzungen sind je nach Fallgruppe etwa gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum, Sprachkenntnisse oder der Nachweis der familiären Beziehung.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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