Rechtsbehelf
Rechtsbehelf ist der Oberbegriff für gesetzlich anerkannte Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung überprüfen, ändern oder beseitigen zu lassen. Rechtsbehelfe können sich an dieselbe Stelle oder an eine übergeordnete Instanz richten.
Förmliche und formlose Rechtsbehelfe
Förmliche Rechtsbehelfe sind gesetzlich näher geregelt. Das Gesetz bestimmt insbesondere Statthaftigkeit, Form, Frist und zuständige Stelle. Beispiele sind Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision, Beschwerde und Anhörungsrüge.
Formlose Rechtsbehelfe wie Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde unterliegen meist keinen besonderen Formen und Fristen. Sie hemmen jedoch grundsätzlich weder Fristen noch die Rechtskraft einer Entscheidung.
Ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe
Ordentliche Rechtsbehelfe stehen im regulären Instanzenzug zur Verfügung und verhindern bei rechtzeitiger Einlegung häufig den Eintritt der formellen Rechtskraft. Außerordentliche Rechtsbehelfe greifen außerhalb des gewöhnlichen Instanzenzugs ein und setzen regelmäßig besondere Rechtsverletzungen voraus.
Abgrenzung zum Rechtsmittel
Rechtsmittel sind eine Untergruppe der Rechtsbehelfe. Sie bringen eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich zu einem höheren Gericht und hemmen regelmäßig ihre Rechtskraft. Berufung, Revision und Beschwerde sind typische Rechtsmittel. Eine Anhörungsrüge ist zwar ein Rechtsbehelf, wird aber vom Gericht entschieden, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat.
Bedeutung für die Rechtswegerschöpfung
Vor einer Verfassungsbeschwerde müssen grundsätzlich alle statthaften und zumutbaren Rechtsbehelfe genutzt werden, die eine Beseitigung der behaupteten Grundrechtsverletzung ermöglichen können. Dazu können neben Rechtsmitteln auch andere förmliche Rechtsbehelfe gehören.
Beispiele
- Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt
- Einspruch gegen einen Steuerbescheid
- Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil
- Anhörungsrüge wegen einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung
Häufige Fragen
Ist jeder Rechtsbehelf ein Rechtsmittel?
Nein. Der Begriff Rechtsbehelf ist weiter.
Wahrt ein formloser Rechtsbehelf gesetzliche Fristen?
Grundsätzlich nicht. Vorgeschriebene Rechtsmittel oder andere förmliche Rechtsbehelfe müssen trotzdem rechtzeitig eingelegt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.