Abschiebungshaft
Abschiebungshaft Abschiebungshaft ist eine freiheitsentziehende Maßnahme zur Sicherung einer Abschiebung. Sie darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung angeordnet werden. Die Maßnahme setzt insbesondere voraus, dass ein Haftgrund besteht und sie verhältnismäßig ist. Sie ist keine Strafe, sondern dient der Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Rechtliche Einordnung
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Beispiel
Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.
Häufige Fragen
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.