Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, das Erfindungen mit geringerem Prüfungsaufwand als ein Patent schützt. Es wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und verleiht seinem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht. Geschützt werden können neue, auf einem erfinderischen Schritt beruhende und gewerblich anwendbare technische Erfindungen; Verfahren sind vom Gebrauchsmusterschutz grundsätzlich ausgeschlossen.

Rechtliche Bedeutung

Die maßgeblichen Regeln enthält das Gebrauchsmustergesetz. Anders als beim Patent prüft das Amt bei der Eintragung Neuheit und erfinderischen Schritt nicht vollständig. Die Schutzfähigkeit wird regelmäßig erst im Streit- oder Löschungsverfahren geklärt.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Schutzfähig sind insbesondere Erzeugnisse und Vorrichtungen. Die Anmeldung muss die Erfindung so deutlich offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Die maximale Schutzdauer beträgt zehn Jahre, wenn die Aufrechterhaltungsgebühren gezahlt werden.

Beispiel

Ein Unternehmen entwickelt eine neuartige mechanische Verriegelung. Es meldet die Vorrichtung als Gebrauchsmuster an und kann Wettbewerbern die gewerbliche Nutzung untersagen, sofern das Schutzrecht materiell beständig ist.

Häufige Fragen

Ist ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Patent?

Nein. Beide schützen technische Erfindungen, unterscheiden sich aber bei Prüfung, Schutzdauer und Schutzgegenstand.

Kann ein Verfahren geschützt werden?

Verfahren sind als Gebrauchsmuster grundsätzlich nicht schutzfähig; hierfür kommt insbesondere eine Patentanmeldung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Patent, Patentrecht, Erfindung, Deutsches Patent- und Markenamt

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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