Patentgesetz (PatG)
Patentgesetz (PatG) Das Patentgesetz, abgekürzt PatG, bildet die zentrale deutsche Rechtsgrundlage für Patente. Es regelt patentfähige Erfindungen, Erfinderbenennung, Anmeldung, Prüfungs- und Erteilungsverfahren, Wirkungen des Patents sowie Rechtsbehelfe und Verletzungsfolgen. Zuständig für nationale Patentanmeldungen ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Streitigkeiten über Verletzung und Bestand werden in unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren behandelt.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein Patentinhaber macht wegen der unerlaubten Herstellung eines geschützten Produkts Ansprüche nach dem Patentgesetz geltend.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.