Internationale Kindesentführung
Internationale Kindesentführung bezeichnet im Familienrecht das widerrechtliche Verbringen eines Kindes in einen anderen Staat oder sein widerrechtliches Zurückhalten dort. Typischerweise handelt ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten oder entgegen einer gerichtlichen Regelung. Der Begriff beschreibt keinen eigenen Straftatbestand, sondern vor allem eine grenzüberschreitende sorgerechtliche Konfliktlage, für die internationale Rückführungs- und Zuständigkeitsregeln gelten.
Rechtliche Bedeutung
Zentral ist häufig das Haager Kindesentführungsübereinkommen. Es soll verhindern, dass ein Elternteil durch einen eigenmächtigen Aufenthaltswechsel günstigere Tatsachen oder einen anderen Gerichtsstand schafft. Daneben können unionsrechtliche und nationale Vorschriften eingreifen.
Voraussetzungen und Folgen
Vorausgesetzt wird regelmäßig, dass das Kind vor dem Ortswechsel seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte und bestehende Sorgerechte verletzt wurden. Rückführung und endgültige Sorgerechtsentscheidung sind voneinander zu unterscheiden. Je früher ein Antrag gestellt wird, desto eher kann das beschleunigte System greifen.
Beispiel
Nach einem Ferienaufenthalt bringt ein Vater das Kind nicht wie vereinbart zur Mutter zurück, sondern bleibt mit ihm dauerhaft im Ausland. Das Zurückhalten kann international widerrechtlich sein.
Häufige Fragen
Muss eine Entführung heimlich erfolgen?
Nein. Auch ein offen angekündigtes Verbringen oder ein späteres Zurückhalten kann widerrechtlich sein.
Kann die Polizei das Kind sofort zurückbringen?
Regelmäßig bedarf es eines geordneten internationalen und gerichtlichen Verfahrens; Zuständigkeiten und Ausnahmen müssen geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Siehe Haager Kindesentführungsübereinkommen, Rückführungsverfahren nach dem HKÜ und Internationales Familienrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.