Gleichbehandlung von Ehegatten
Gleichbehandlung von Ehegatten bezeichnet im europäischen Menschenrechtsschutz die Garantie gleicher privatrechtlicher Rechte und Pflichten der Ehepartner bei Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung. Artikel 5 des siebten Zusatzprotokolls zur EMRK erfasst auch ihre Beziehungen zu den gemeinsamen Kindern. Er erlaubt notwendige Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Die Garantie bindet die Vertragsstaaten dieses Protokolls….