Elternzeit
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Pro Kind können grundsätzlich bis zu drei Jahre genommen werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen; während der Elternzeit gelten besonderer Kündigungsschutz und Möglichkeiten einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung. Elternzeit und Elterngeld sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Rechtliche Bedeutung Die…