Internationales Privatrecht

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    Qualifikation im Internationalen Privatrecht

    Qualifikation im Internationalen Privatrecht ist die rechtliche Einordnung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts unter den Systembegriff einer Kollisionsnorm, etwa Vertrag, unerlaubte Handlung, Ehe, Unterhalt oder Erbrecht. Sie entscheidet, welche Kollisionsregel und damit welches Sachrecht berufen wird. Grundsätzlich erfolgt die Einordnung aus Sicht des Rechts des angerufenen Gerichts, wobei autonome Begriffe des Unions- und Völkerrechts eigenständig auszulegen sind….

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    Eingriffsnorm

    Eingriffsnorm ist eine zwingende Vorschrift, deren Einhaltung ein Staat als entscheidend für den Schutz seiner öffentlichen Interessen ansieht und die deshalb unabhängig vom sonst auf ein grenzüberschreitendes Rechtsverhältnis anwendbaren Recht gilt. Artikel 9 Rom-I-Verordnung nennt insbesondere politische, soziale oder wirtschaftliche Organisationsinteressen. Eigene Eingriffsnormen des Forums sind anzuwenden; ausländische Eingriffsnormen können unter engen Voraussetzungen berücksichtigt werden….

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    Ordre-public-Vorbehalt

    Ordre-public-Vorbehalt erlaubt es einem deutschen Gericht, eine nach den Regeln des internationalen Privatrechts grundsätzlich berufene ausländische Rechtsnorm ausnahmsweise nicht anzuwenden, wenn ihr konkretes Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre. Besonders zu berücksichtigen sind die Grundrechte. Der Vorbehalt ist eng auszulegen und korrigiert nur unerträgliche Ergebnisse im Einzelfall; bloße Abweichungen vom deutschen…

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    Lex causae

    Lex causae ist das durch eine Kollisionsnorm berufene Sachrecht, das die eigentliche grenzüberschreitende Rechtsfrage entscheidet. Es regelt beispielsweise Zustandekommen, Inhalt, Wirkungen oder Erlöschen eines Vertrags, einer Ehe oder eines Erbrechtsverhältnisses, soweit die maßgebliche Kollisionsnorm dies anordnet. Von der lex causae sind das Kollisionsrecht und die Verfahrensregeln des angerufenen Gerichts zu unterscheiden. Ihr Umfang ergibt sich…

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    Lex fori

    Lex fori ist das Recht des Staates, dessen Gericht mit einem Rechtsstreit befasst ist. Sie beherrscht grundsätzlich das gerichtliche Verfahren, etwa Prozessleitung, Beweisaufnahme, Rechtsmittel und Vollstreckungsverfahren. Im internationalen Privatrecht bildet sie zudem den Ausgangspunkt für die Anwendung der eigenen Kollisionsnormen. Materielle Streitfragen können dagegen einer ausländischen lex causae unterliegen. Die Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Sachrecht…

  • Rückverweisung

    Rückverweisung liegt vor, wenn deutsches Kollisionsrecht auf eine ausländische Rechtsordnung verweist und deren Internationales Privatrecht den Sachverhalt wieder an deutsches Recht zurückverweist. Ob diese Rückverweisung angenommen wird, bestimmt die deutsche Kollisionsnorm. Bei vielen EU-Verordnungen ist eine solche Gesamtverweisung ausgeschlossen, weil unmittelbar auf das ausländische Sachrecht verwiesen wird. Rechtliche Bedeutung Im autonomen deutschen Internationalen Privatrecht regelt…

  • Weiterverweisung

    Weiterverweisung liegt vor, wenn die deutsche Kollisionsnorm auf das Recht eines ausländischen Staates verweist und dessen Kollisionsrecht seinerseits auf die Rechtsordnung eines dritten Staates weiterverweist. Ob diese Verweisung beachtet wird, hängt davon ab, ob die Ausgangsnorm das gesamte ausländische Recht einschließlich seines Internationalen Privatrechts oder nur dessen Sachrecht beruft. Rechtliche Bedeutung Art. 4 EGBGB enthält…

  • Internationales Privatrecht

    Internationales Privatrecht bestimmt bei einem privaten Rechtsverhältnis mit Auslandsbezug, welche staatliche Rechtsordnung anzuwenden ist. Es entscheidet nicht unmittelbar den materiellen Streit, sondern verweist auf das maßgebliche nationale Recht. Typische Fragen betreffen grenzüberschreitende Verträge, unerlaubte Handlungen, Ehe, Erbrecht, Gesellschaften oder Sachenrechte. Vom internationalen Zivilverfahrensrecht ist es zu unterscheiden. Rechtliche Bedeutung Wichtige Quellen sind EU-Verordnungen wie Rom…

  • Kollisionsrecht

    Kollisionsrecht ist ein anderer Begriff für Internationales Privatrecht. Es löst den Konflikt mehrerer möglicherweise anwendbarer Rechtsordnungen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Kollisionsnormen wählen anhand bestimmter Anknüpfungsmerkmale eine Rechtsordnung aus. Sie sagen grundsätzlich nicht selbst, welche materiellen Rechte und Pflichten bestehen, sondern verweisen auf das Recht, das diese Fragen beantwortet. Rechtliche Bedeutung In Deutschland stammen Kollisionsnormen vor…

  • Rechtswahl

    Rechtswahl ist die Vereinbarung der Beteiligten, dass auf ihr Rechtsverhältnis die Rechtsordnung eines bestimmten Staates angewendet werden soll. Sie stärkt Vorhersehbarkeit und Privatautonomie, ist aber nur im gesetzlich zugelassenen Umfang wirksam. Besonders bei internationalen Verträgen ist sie verbreitet. Zwingende Schutzvorschriften, Eingriffsnormen und der ordre public können ihre Wirkung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Für vertragliche Schuldverhältnisse regelt…