Qualifikation im Internationalen Privatrecht
Qualifikation im Internationalen Privatrecht ist die rechtliche Einordnung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts unter den Systembegriff einer Kollisionsnorm, etwa Vertrag, unerlaubte Handlung, Ehe, Unterhalt oder Erbrecht. Sie entscheidet, welche Kollisionsregel und damit welches Sachrecht berufen wird. Grundsätzlich erfolgt die Einordnung aus Sicht des Rechts des angerufenen Gerichts, wobei autonome Begriffe des Unions- und Völkerrechts eigenständig auszulegen sind….