Rückführungsverfahren nach dem HKÜ

Das Rückführungsverfahren nach dem HKÜ ist ein beschleunigtes familiengerichtliches Verfahren zur Rückgabe eines widerrechtlich verbrachten oder zurückgehaltenen Kindes in den Staat seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts. Es klärt grundsätzlich nicht abschließend, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben oder wem das Sorgerecht zustehen soll. Seine Aufgabe besteht darin, eigenmächtige grenzüberschreitende Aufenthaltswechsel möglichst rasch rückgängig zu machen.

Rechtliche Bedeutung

In Deutschland gelten neben dem HKÜ die Vorgaben des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes. Die Zentrale Behörde kann Antragsteller unterstützen. Zuständig sind besonders bestimmte Familiengerichte; das Verfahren ist in allen Rechtszügen vorrangig und beschleunigt zu behandeln.

Voraussetzungen und Folgen

Das Gericht prüft unter anderem gewöhnlichen Aufenthalt, Sorgerechtslage und Widerrechtlichkeit. Eine Rückgabe kann nur aufgrund der im HKÜ vorgesehenen Ausnahmegründe abgelehnt werden. Dazu gehören etwa eine schwerwiegende Gefahr für das Kind oder in besonderen Fällen sein entgegenstehender Wille.

Beispiel

Ein Kind wird ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Vaters nach Deutschland gebracht. Das deutsche Gericht prüft im Rückführungsverfahren, ob die Rückgabe in den bisherigen Aufenthaltsstaat anzuordnen ist.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über das endgültige Sorgerecht?

Grundsätzlich die zuständigen Gerichte des Staates des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts, nicht das Rückführungsgericht.

Ist das Verfahren eilbedürftig?

Ja. Das HKÜ und das deutsche Ausführungsgesetz verlangen eine besonders beschleunigte Bearbeitung.

Verwandte Begriffe

Siehe HKÜ, gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes und das IntFamRVG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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