Rechtsdurchsetzung
Rechtsdurchsetzung bezeichnet die tatsächliche Verwirklichung rechtlicher Gebote, Verbote und Ansprüche. Sie umfasst freiwillige Befolgung ebenso wie behördliche Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen und staatlichen Zwang. Im Privatrecht muss der Berechtigte seinen Anspruch häufig selbst geltend machen; im öffentlichen Recht handeln zuständige Behörden vielfach von Amts wegen. Effektive Rechtsdurchsetzung ist ein Wesensmerkmal des Rechtsstaats, muss jedoch ihrerseits gesetzlich…