Richterrecht
Richterrecht bezeichnet Rechtssätze und Grundsätze, die Gerichte durch Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des geltenden Rechts entwickeln. Es entsteht besonders bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Regelungslücken oder neuen Sachverhalten. Richterrecht ist nicht ohne Weiteres mit einem formellen Gesetz gleichzusetzen; seine Bindungswirkung hängt von Rechtsordnung, Gericht und Entscheidungstyp ab. Entstehung Gerichte wenden bestehende Rechtsnormen auf Einzelfälle an. Dabei entwickeln…