Analogie
Eine Analogie ist die Übertragung der Rechtsfolge einer gesetzlichen Regelung auf einen vom Wortlaut nicht erfassten, aber vergleichbaren Sachverhalt. Sie setzt grundsätzlich eine planwidrige Regelungslücke und eine vergleichbare Interessenlage voraus. Die Analogie dient der methodisch gebundenen Rechtsfortbildung. Sie ist von einer bloß weiten Auslegung zu unterscheiden. Voraussetzungen Das Gesetz muss eine Lücke enthalten, die dem…