Rechtskultur
Rechtskultur bezeichnet die historisch und gesellschaftlich geprägte Art, wie eine Gemeinschaft Recht versteht, gestaltet, anwendet und bewertet. Dazu gehören Rechtsvorstellungen, institutionelle Traditionen, Verfahrensstile, berufliche Selbstbilder und der alltägliche Umgang mit Konflikten. Rechtskultur ist weiter als die Gesamtheit geltender Normen. Sie erklärt, weshalb ähnliche Gesetze in verschiedenen Staaten oder sozialen Gruppen unterschiedlich interpretiert, genutzt und akzeptiert…