Sanktion
Eine Sanktion ist eine an ein bestimmtes Verhalten geknüpfte nachteilige oder vorteilhafte Folge, durch die eine Norm bestätigt und ihre Befolgung gefördert werden soll. Im Recht sind vor allem Strafen, Bußgelder, Zwangsmittel, Schadensersatz oder der Verlust einer Rechtsposition gemeint. Sanktionen können repressiv auf einen Verstoß reagieren oder präventiv künftiges Verhalten beeinflussen. Ihre Verhängung setzt regelmäßig eine gesetzliche Grundlage und ein rechtsstaatliches Verfahren voraus.
Begriff und Funktion
Rechtliche Sanktionen unterscheiden sich nach Rechtsgebiet und Zweck. Das Strafrecht reagiert mit Strafen, das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Geldbußen, das Verwaltungsrecht etwa mit Zwangsgeld und das Zivilrecht mit Ausgleichs- oder Haftungsfolgen.
Rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung
Sanktionen sichern die Rechtsdurchsetzung, dürfen aber nicht beliebig eingesetzt werden. Bestimmtheit, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit, rechtliches Gehör und gerichtliche Kontrolle schützen den Betroffenen vor übermäßigen Eingriffen.
Beispiel
Wer eine vollziehbare behördliche Anordnung nicht befolgt, kann nach vorheriger Androhung mit einem Zwangsgeld belegt werden. Das Zwangsgeld soll die Befolgung erreichen und ist von einer Strafe zu unterscheiden.
Häufige Fragen
Ist jede Sanktion eine Strafe?
Nein. Strafen sind nur eine besondere Sanktionsart. Auch Schadensersatz, Vertragsfolgen oder verwaltungsrechtliche Zwangsmittel können Sanktionen sein.
Gibt es positive Sanktionen?
Im weiteren soziologischen Sinn ja, etwa Anerkennung oder Vorteile für normgerechtes Verhalten. Juristisch bezeichnet Sanktion meist eine nachteilige Rechtsfolge.
Verwandte Begriffe
Normbefolgung, Normabweichung, Soziale Kontrolle, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.