Kirchenrecht
Kirchenrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Organisation, Ämter, Mitgliedschaft und inneres Leben einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ordnen. Es wird von der jeweiligen Religionsgemeinschaft aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts erlassen und ist vom staatlichen Staatskirchen- oder Religionsverfassungsrecht zu unterscheiden. Typische Bereiche sind Verfassung, Dienstrecht, Vermögensverwaltung, kirchliche Gerichte und Sakramentenordnung. Staatliche Gerichte beachten kirchliche Autonomie, soweit staatliches Recht…