Gehaltsabtretung
Gehaltsabtretung ist die vertragliche Übertragung eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt oder Diensteinkommen an einen anderen Gläubiger. Sie dient häufig der Kreditsicherung und kann auch künftig entstehende, hinreichend bestimmte Ansprüche erfassen. Unpfändbare Forderungsteile dürfen nach § 400 BGB nicht abgetreten werden; vertragliche Ausschlüsse sind ebenfalls zu prüfen. Für die in § 411 BGB genannten öffentlichen Dienstbezüge gelten…