Insolvenzgläubiger
Insolvenzgläubiger Insolvenzgläubiger ist, wer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. Er muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, um am Verfahren teilzunehmen. Insolvenzgläubiger werden im Regelfall nur quotal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Von ihnen zu unterscheiden sind Massegläubiger, deren Ansprüche erst nach der Verfahrenseröffnung entstehen oder besonders behandelt werden. Rechtliche Einordnung…