Insolvenzrecht

  • Insolvenzgläubiger

    Insolvenzgläubiger Insolvenzgläubiger ist, wer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. Er muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, um am Verfahren teilzunehmen. Insolvenzgläubiger werden im Regelfall nur quotal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Von ihnen zu unterscheiden sind Massegläubiger, deren Ansprüche erst nach der Verfahrenseröffnung entstehen oder besonders behandelt werden. Rechtliche Einordnung…

  • Massegläubiger

    Massegläubiger Massegläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse vorweg zu erfüllen ist. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters begründet werden, sowie bestimmte Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen. Massegläubiger haben gegenüber Insolvenzgläubigern einen Vorrang. Reicht die Masse nicht aus, liegt Masseunzulänglichkeit vor. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen…

  • Insolvenzforderung

    Insolvenzforderung Eine Insolvenzforderung ist ein zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeter Vermögensanspruch gegen den Schuldner. Der Gläubiger muss sie beim Insolvenzverwalter anmelden; sie wird dann in die Insolvenztabelle aufgenommen oder bestritten. Insolvenzforderungen werden grundsätzlich nur anteilig aus der Insolvenzmasse erfüllt. Ansprüche, die erst nach Eröffnung entstehen, können dagegen Masseverbindlichkeiten sein. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten…

  • Insolvenzantragspflicht

    Insolvenzantragspflicht Die Insolvenzantragspflicht verpflichtet die vertretungsberechtigten Organe bestimmter juristischer Personen und Gesellschaften, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie dient dem Schutz der Gläubiger und der geordneten Abwicklung des Unternehmens. Die Fristen und Ausnahmen ergeben sich insbesondere aus der Insolvenzordnung. Eine Pflichtverletzung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten…

  • Insolvenzgericht

    Insolvenzgericht Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, das für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zuständig ist. Es entscheidet unter anderem über den Insolvenzantrag, die Eröffnung des Verfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Außerdem überwacht es einzelne Verfahrensschritte. Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich im Grundsatz nach dem Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit oder dem allgemeinen Gerichtsstand. Rechtliche…

  • Insolvenzmasse

    Insolvenzmasse Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist und das der Schuldner während des Verfahrens erlangt. Aus ihr werden die Kosten des Verfahrens und die Forderungen der Insolvenzgläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung befriedigt. Nicht zur Masse gehören grundsätzlich unpfändbare Gegenstände sowie Vermögen, das wirksam ausgesondert werden kann. Rechtliche Einordnung…

  • Insolvenzverwalter

    Insolvenzverwalter Der Insolvenzverwalter ist die vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen verwaltet und verwertet. Mit Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Masse grundsätzlich auf ihn über. Er sichert Vermögenswerte, prüft Forderungen und verteilt den Erlös nach den gesetzlichen Regeln. In der Eigenverwaltung bleiben diese Befugnisse weitgehend beim Schuldner. Rechtliche…