Massegläubiger
Massegläubiger Massegläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse vorweg zu erfüllen ist. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters begründet werden, sowie bestimmte Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen. Massegläubiger haben gegenüber Insolvenzgläubigern einen Vorrang. Reicht die Masse nicht aus, liegt Masseunzulänglichkeit vor.
Rechtliche Einordnung
Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie die geltende Rechtslage.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsbehelfe können dabei entscheidend sein.
Häufige Fragen
Wer entscheidet?
Zuständig ist regelmäßig die gesetzlich bestimmte Behörde oder das zuständige Gericht.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Gegen Entscheidungen stehen je nach Verfahrensart Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel zur Verfügung.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Verfassungsbeschwerde und Rechtsbehelf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.