Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter Der Insolvenzverwalter ist die vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen verwaltet und verwertet. Mit Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Masse grundsätzlich auf ihn über. Er sichert Vermögenswerte, prüft Forderungen und verteilt den Erlös nach den gesetzlichen Regeln. In der Eigenverwaltung bleiben diese Befugnisse weitgehend beim Schuldner.
Rechtliche Einordnung
Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie die geltende Rechtslage.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsbehelfe können dabei entscheidend sein.
Häufige Fragen
Wer entscheidet?
Zuständig ist regelmäßig die gesetzlich bestimmte Behörde oder das zuständige Gericht.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Gegen Entscheidungen stehen je nach Verfahrensart Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel zur Verfügung.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Verfassungsbeschwerde und Rechtsbehelf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.