Kommunalrecht

  • Eigener Wirkungskreis

    Der eigene Wirkungskreis umfasst die Angelegenheiten, die eine Gemeinde im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und ohne fachliche Weisung des Staates wahrnimmt. Er bildet den Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehören typischerweise örtliche Planung, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Kultur und viele freiwillige Aufgaben. Der Staat darf die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns überwachen, nicht aber ohne besondere Grundlage die…

  • Übertragener Wirkungskreis

    Der übertragene Wirkungskreis umfasst staatliche Aufgaben, die Gemeinden durch Gesetz zur Erledigung übertragen werden. Anders als im eigenen Wirkungskreis handelt die Gemeinde hierbei nicht primär selbstverwaltend, sondern als Teil der staatlichen Verwaltung. Deshalb kann die zuständige staatliche Behörde regelmäßig fachliche Weisungen erteilen und nicht nur die Rechtmäßigkeit kontrollieren. Umfang und Ausgestaltung unterscheiden sich nach Landesrecht….

  • Kommunale Hoheitsrechte

    Kommunale Hoheitsrechte sind rechtlich anerkannte Befugnisse, mit denen Gemeinden ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich gestalten können. Dazu zählen insbesondere Satzungs-, Finanz-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Gebietshoheit. Sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und bestehen nur im Rahmen der Gesetze. Umfang und Grenzen ergeben sich aus Verfassungsrecht, Gemeindeordnung und Fachgesetzen. Funktion und Voraussetzungen Die Hoheitsrechte gewährleisten kommunale Gestaltungsfreiheit,…