Eigener Wirkungskreis
Der eigene Wirkungskreis umfasst die Angelegenheiten, die eine Gemeinde im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und ohne fachliche Weisung des Staates wahrnimmt. Er bildet den Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehören typischerweise örtliche Planung, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Kultur und viele freiwillige Aufgaben. Der Staat darf die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns überwachen, nicht aber ohne besondere Grundlage die…